Ein Ursprungszeugnis (Confirmation of Origin, CO) ist fast selbsterklärend und gibt das Ursprungsland des Artikels/der Sendung an, mit dem/der gehandelt wird. Es ist ein Dokument, das auch Informationen über die Sendung und das Bestimmungsland enthält. Das Ursprungszeugnis, auch Ursprungserklärung oder CO genannt, muss zusammen mit der Handelsrechnung vorgelegt werden. Es muss vom Exporteur unterschrieben, oftmals notariell beglaubigt und anschließend von der lokalen Handelskammer/Handelsbehörde unterzeichnet und abgestempelt werden. Ein Ursprungszeugnis wird oft auch als Belegdokument bei der Verwendung eines Akkreditivs gefordert. Es gibt zwar kein Standardformat, aber für bestimmte Waren kann ein so genanntes „Präferenz-CO“ erforderlich sein. Dieses kann dann z. B. nur für Sendungen aus Ländern verwendet werden, die nach dem Allgemeinen Präferenzsystem der Vereinigten Staaten ausgenommen sind.

Cargodian auf der IHK Trade and Connect 2022 – Digitale Compliance als Dienstleistung für Customer Due Diligence und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) wird vorgestellt
Im Juli wird Cargodian auf der IHK Trade and Connect – Summer Edition 2022 in München den neuen digitalen Compliance-as-a-Service Trustnet.Trade vorstellen.